Spielberechtigung für Flüchtlinge

Auf dem Platz sind alle gleich, unabhängig von Herkunft, Religion oder Hautfarbe. Zahlreiche sächsische Vereine nehmen aktuell Flüchtlinge in ihren Reihen auf und zeigen damit, wie Integration am Ball funktionieren kann. Damit Asylsuchenden aber nicht nur am Training und Vereinsleben teilnehmen, sondern auch im Spielbetrieb die Schuhe für Ihren Verein schüren können, brauchen sie - wie jeder andere Fußballer in Sachsen auch - eine Spielberechtigung des Sächsischen Fußball-Verbandes.

Der SFV ist bestrebt, diese in allen Fällen schnellstmöglich zu erteilen. Bei der Bearbeitung der Anträge sind der DFB und alle seine Landesverbände allerdings vollumfänglich an das FIFA-Reglement gebunden. Die Nichteinhaltung würde den Vereinen und Spielern nicht helfen, sondern letztendlich zur Bestrafung führen.

Daher gelten für die Erteilung von Spielberechtigungen folgende, einheitliche Regelungen.

Regelungen für: