Transferperiode I

01.07.2023 bis 31.08.2023

Die Bearbeitung der Passanträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Eingänge der Unterlagen. Für mündliche Anfragen ist die Passstelle während der Sprechzeiten erreichbar. Nachfragen per Mail können nicht bearbeitet werden.

Per Fax oder E-Mail eingereichte Passanträge werden nicht bearbeitet!

Bitte nutzen Sie verstärkt Pass Online und den Wartefristengenerator für folgende Anfragen:

  • Ist der Spieler bei einem Verein in Sachsen noch spielberechtigt?
  • Sind meine Passanträge bereits bearbeitet (siehe Spielerliste)?
  • Wie errechnen sich die Wartefristen für Freundschafts- und Pflichtspiele?

Zur Fristwahrung am 31.08.2023 ist es möglich, die kompletten Wechselunterlagen vorab per Fax oder Mail einzureichen, die Originalunterlagen müssen dann umgehend per Post eingeschickt werden. Des Weiteren ist es auch zur Fristwahrung möglich, die kompletten Unterlagen bis zum 31.08.2023, 24 Uhr im Briefkasten des SFV einzuwerfen.

Regelungen zum Vereinswechsel