Regelungen für Vertragsspieler

Mit Beendigung eines Vertrages erlischt das Spielrecht eines Vertragsspielers. Für den Fall, dass der Spieler im gleichen Verein als Amateur weiterspielen möchte, ist ein erneuter Antrag auf Spielerlaubnis einzureichen.

Bei Vertragsabschluss zu beachten:

  • Die Unterlagen für den Wechsel in der Wechselperiode I des Spieljahres 2022/23 müssen spätestens bis 31.08.2022, 24:00 Uhr in der Passstelle des SFV vollständig vorliegen. Einzureichen sind: Vertrag, Vertragsanzeige, Passantragsformular und ggf. Nachweis der Abmeldung beim abgebenden Verein. Bei Minderjährigen sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Verträge müssen eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des Spieljahres (30.06.2023) haben. Die Höchstlaufzeit beträgt 3 Jahre für Spieler unter 18 Jahren und 5 Jahre für Spieler über 18 Jahren.
  • Vertragsabschlüsse, Änderungen, Verlängerungen und Auflösungen sind unverzüglich der Passstelle des SFV anzuzeigen.
  • Die monatliche Vergütung muss mindestens 250,00 Euro betragen.
  • Der Nachweis über die Abführung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben ist für die gesamte Laufzeit des Vertrages durchgehend sicherzustellen und innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsbeginn gegenüber dem SFV zu erbringen. Darüber hinaus kann der SFV jederzeit während der Gesamtlaufzeit neue Nachweise anfordern. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ruht die Spielerlaubnis automatisch!
  • Wird ein Vertrag im ersten Spieljahr aufgelöst, ist die Zahlung der Entschädigung an den abgebenden Verein Voraussetzung für die Erteilung einer neuen Spielberechtigung.
  • Für Spieler, die aus dem Nicht-EU-Ausland oder aus EU-Staaten, die keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, muss eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden. Das Spielrecht wird hier nur bis zum Ende der Spielzeit erteilt, die von der Laufzeit des Aufenthaltstitels vollständig umfasst ist.