Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch ungedeckte Sportstätten wie Sport- und Fußballplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn es wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Objekte im Eigentum Dritter (wie etwa vereinseigene Sportstätten) sind zwar ebenfalls förderfähig, die Förderanträge müssen aber über die jeweiligen Kommunen gestellt werden.
Wie wird gefördert?
Der Bundesanteil der Förderung beträgt pro Projektvorhaben mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 Prozent.
Ab wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal easy-Online ist seit dem 10. November 2025 freigeschaltet. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Details zum Förderprogramm findet ihr hier.





