Neuerungen im Bereich der Aus- und Fortbildung

Im Rahmen der 2. Klausurtagung des Ausschusses für Qualifizierung und Vereinsberatung wurden zwei wichtige Neuerungen für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern beschlossen.

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  1. Fußballspezifische Kurzschulungen sind ab sofort keine Zulassungsvoraussetzungen mehr für Lizenzlehrgänge innerhalb des Sächsischen Fußball-Verbandes.
  2. Der Fortbildungsnachweis erhält ab sofort einen Teil, der überfachliche Inhalte anerkennt. Dieser überfachliche Teil beträgt bei der Verlängerung der C-Lizenz bis zu 8 LE und bei der Verlängerung der B-Lizenz bis zu 4 LE. Für den überfachlichen Teil werden ausschließlich Fortbildungen anerkannt, die durch die Kreissportbünde bzw. den Landessportbund Sachsen angeboten werden. Die aktuelle Gleichung zur Lizenzverlängerung.

Außerdem wurden bei der Klausurtagung weitere Optimierungen im Bereich der Lizenzausbildung besprochen. Insbesondere bei der Einbindung der neuen Online-Plattform „Edubreak“ gab es viele Ideen, die diskutiert wurden und die teilweise Anfang 2021 bereits pilotiert werden können.

Lehr- und Bildungsreferent beim SFV-Tom Heinze: „Die 2.Klausurtagung war, ähnlich wie die erste in diesem Jahr, sehr gewinnbringend und konstruktiv. Wir konnten einige strukturelle Anpassungen vornehmen, um der Nachfrage des aktuellen Zeitgeistes besser gerecht zu werden. Außerdem haben wir ja bereits einige neue Angebote im Bereich der Aus- und Fortbildung, die wir aktuell pilotieren und von denen wir uns für die Zukunft einen großen Mehrwert versprechen.“

Von Tom Heinze