Pilotprojekt "Playing Down"

Zusätzliche Spielberechtigung für Spieler mit Entwicklungsverzögerung („Playing Down“)
Die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verläuft in der Regel nicht geradlinig. Individuell einsetzende Wachstumsschübe in der Pubertät können zu großen biologischen Reifeunterschieden zwischen Spielern führen, die kalendarisch eigentlich gleich alt sind.
In der Folge sind biologisch jüngere Spieler aufgrund ihrer geringeren Körpergröße im Jugendfußball oftmals benachteiligt. Diese Spieler haben dann häufig Schwierigkeiten sich im Training und Spiele gegen größere und körperlich stärkere Jungen durchzusetzen und verlieren dadurch möglicherweise den Spaß am Fußball.
Um Jugendlichen mit einer nachgewiesenen Entwicklungsverzögerung (sogenannte retardierte Spieler) größere Chancen auf eine entwicklungsadäquate Förderung und Partizipation am Fußballsport zu bieten, haben der DFB und der SFV die Möglichkeit eröffnet, betroffenen Spielern eine befristete Spielberechtigung für die nächsttiefere Altersklasse zu erteilen. Mit der Playing-Down-Regelung erhalten Spieler vorübergehend die Gelegenheit, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen, um sich mit körperlich ähnlich entwickelten Spielern zu messen.
Die Möglichkeit, Juniorenspieler und Juniorenspielerinnen unabhängig von ihrem Alter auch dann in die nächsttiefere Altersklasse einzuteilen, wenn das Spielen in der eigentlichen Altersklasse aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderungen nicht möglich ist, bleibt unabhängig von der neuen Playing-Down-Regelung unverändert bestehen.
Fragen & Antworten
Die Regelung betrifft ausschließlich die jüngeren Jahrgänge der männlichen C- und B-Junioren (U 14 und U 16). Für die Saison 2025/2026 sind dies die Geburtsjahrgänge 2012 und 2010. Um die Spielberechtigung für eine jüngere Altersklasse zu erhalten (U 16-Spieler für Spiele der C-Junioren, U 14-Spieler für Spiele der D-Junioren), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2025 ist mehr als ein Jahr geringer als das biologische Alter des “durchschnittlichen” Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.
Konkret bedeutet dies: Der “durchschnittliche” U 14-Spieler ist am 1.Juli 2025 13,0 Jahre, der “durchschnittliche” U 16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am “Playing-Down” teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U 14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U 16) betragen.
Zur Bestimmung des biologischen Alters kommt die praxisnahe und flächendeckend anwendbare Mirwald-Methode zum Einsatz, die für Jungen für den Zeitraum ihres größten Wachstumsschubs, d.h. im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, evaluiert ist. Mit der Methode wird das biologische Alter anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen ermittelt.
Zwei kurze Schulungsvideos zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier:
- Mirwald-Methode mit digitaler Körperwaage und Stadiometer
- Mirwald-Methode mit Körperwaage und Zollstock (“Notfall”-Variante”)
Die Messergebnisse werden in ein Excel-Kalkulationstool eingetragen, das aus den Messwerten automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet und anzeigt, ob der Spieler für die “Playing-Down”-Regelung antragsberechtigt ist.
Wenn die Messung durch die Eltern oder den Verein ergeben hat, dass der Spieler möglicherwiese antragsberechtigt ist, müssen die Eltern den Jugendlichen bei einem zugelassenen (Kinder-)Arzt oder Physiotherapeuten vorstellen, der die „amtliche“ Messung vornimmt und auf dem Antragsformular dokumentiert und beglaubigt.
Anschließend sendet der Verein den ausgefüllten Antrag mit den eingetragenen Messwerten und der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten per E-Postfach an die SFV-Passstelle. Der Verband prüft den Antrag und erteilt - wenn das Kriterium erfüllt ist - das Spielrecht für eine Saisonhälfte in der jüngeren Altersklasse. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen, zum Beispiel weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten.
Ein Antrag kann ab sofort eingereicht werden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Dokument.
Nein, Mädchen können nach der Playing-Down-Regelung keine Spielberechtigung für die jüngere Altersklasse erhalten. Für Mädchen besteht aber bereits die grundsätzlich und ohne Nachweis einer eventuellen Retardierung die Möglichkeit, als Juniorin des jüngeren Jahrgangs in Junioren-Spielen der nächsttieferen Altersklasse eingesetzt zu werden (vgl. § 42 Abs.4 der SFV-Spielordnung).