Rechtsorgane
Sportgerichtsbarkeit des SFV

Die Rechtsorgane sind unabhängig, Ihre Mitglieder sind nur dem Sportrecht und ihrem Gewissen unterworfen. Sie dürfen anderen Organen des Verbandes nicht angehören. Zudem müssen die Vorsitzenden der Rechtsorgane und ihre Stellvertreter die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Die Entscheidungen der Rechtsorgane werden auf Grundlage der Satzungen, der Ordnungen, der Ausführungsbestimmungen und sonstiger Regelungen und Entscheidungen des SFV sowie der KVF getroffen, insbesondere auf Grundlage der Rechts – und Verfahrensordnung des SFV
Die Rechtsorgane des Sächsischen Fußball-Verbandes sind:
Sportgericht
Das Sportgericht entscheidet in erster Instanz in allen Streitfällen im Rahmen der durch den Landesverband verwalteten Spielklassen der Herren und Frauen.
Vorsitzender | Steffen Haber |
Stellv. Vorsitzender | Andreas Schreier |
Beisitzerin | Petra Frohberg |
Beisitzer | Frank Thomas |
Beisitzer | Frank Kühn |
Beisitzer | Dr. Patrick M. Pintaske |
Beisitzerin | Caroline Schiller-Woters |
Beisitzer | Tilo Schulze |
Jugendsportgericht
Das Jugendsportgericht entscheidet in erster Instanz in allen Streitfällen im Rahmen der durch den Landesverband verwalteten Spielklassen des Junioren- und Juniorinnenbereichs.
Vorsitzender | Mario Stein |
Stellv. Vorsitzender | Knut-André Habelt |
Beisitzer | Jürgen Tittelmeier |
Beisitzer | Rudolf Horsch |
Beisitzer | Dirk Schmidt |
Beisitzer | Silvio Miedrich |
Verbandsgericht
Das Verbandsgericht ist Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen des Sportgerichtes und des Jugendsportgerichtes des SFV sowie gegen die Entscheidungen der Sportgerichte und Jugendsportgerichte der Kreis- und Stadtverbände.
Vorsitzender | Steffen Tänzer |
Stellv. Vorsitzender | Knut Mager |
Beisitzer | Michael Pitzschke |
Beisitzerin | Claudia Reich |
Beisitzer | René Krüger |
Beisitzer | Clemens Biastoch |
Sekretärin | Evelyn Müller |