B-Lizenz
Trainer für leistungsorientierte Mannschaften
Die B-Lizenz-Ausbildung richtet sich vorrangig an Trainer leistungsorientierter Mannschaften aller Altersklassen ab der Landesliga sowie an Übungsleiter, die in einem der DFB-Stützpunkte arbeiten wollen.
Laut Statuten des SFV muss jeder sächsische Fußballverein mindestens ein Mitglied mit DFB-Trainer-Lizenz in seinen Reihen haben. Übungsleiter von Mannschaften der höchsten Verbandsspielklasse (Landesliga) müssen mindestens über die B-Lizenz verfügen.
Die Ausbildung umfasst 140 Lerneinheiten (LE) und wird in der Regel innerhalb von mehr als zwei Wochen (Teil 1: Freitag bis Freitag; Teil 2: Montag bis Freitag; Prüfung: Mittwoch/Donnerstag) zentral an der Sportschule Egidius Braun in Leipzig durchgeführt.
Die Zulassung zu einem B-Lizenz-Lehrgang setzt das erfolgreiche Absolvieren einer Eignungsprüfung voraus. Darin werden die Fußallpraxis und theoretische Grundkenntnisse des Anwärters überprüft.
Eignungsprüfung
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme B-Lizenz
Der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung innerhalb des SFV berechtigt zur Anmeldung zur B-Lizenz!!
Die Eignungsprüfung wird von einer vom Ausschuss Qualifizierung beauftragten Kommission abgenommen. Wird diese bestanden, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Teilnahme am B-Lizenz-Lehrgang. Diese Bescheinigung hat als Zulassungsvoraussetzung vom Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Jahren bis zum 31.12. des betreffenden Kalenderjahres.
Wird der Bewerber mit "nicht geeignet" beurteilt, kann die Prüfung erst nach einem Jahr wiederholt werden. Tritt er ohne triftigen Grund nicht an, kann die Prüfung erst nach zwei Jahren wiederholt werden.
Gegen die Bewertung gibt es kein Einspruchsrecht.
1. Persönliches Gespräch
zum Kennenlernen
- Dauer: ca. 8 - 10 Minuten
- Persönlichkeit
- Motivation der Trainerausbildung
- Laufbahn als Spieler / Trainer
- allgemeine Wünsche und Erwartungen an die Ausbildung
- gewünschter Beginn der Ausbildung
2. Spielform
praktische Tauglichkeit
- ca. 45 Minuten
- "4 gegen 4"
- Fußballtennis
3. Schriftliche Prüfung
theoretisches Wissen
Zu beantworten sind fünf bis sechs Fragen aus nachstehendem Fragenkatalog:
- Kennzeichnen und beschreiben Sie kurz ein aktuelles modernes Spielsystem.
- Was sind die technischen Merkmale des Kopfstoßes? Erarbeiten Sie eine Trainingsform zum Schwerpunkt Kopfballspiel im Bereich der E-Junioren. Was sind die Besonderheiten bei der Erlernung des Kopfstoßes?
- Wie entstehen Kontersituationen?
- Erarbeiten Sie eine Spielform zur Verbesserung des Passspiels mit Skizzen und Erklärungen der Regeln.
- Erarbeiten Sie eine Spielform zur Verbesserung des Dribblings mit Skizzen und Erklärungen der Regeln.
- Erarbeiten Sie eine Übungsform zur Verbesserung des Toschusses für C-Junioren mit Skizzen und Erklärungen des Übungsablaufes.
- Welcher Unterschied besteht zwischen Kinder- und Erwachsenentraining? Begründen Sie Ihre Meinung. Wie ist die Unterteilung im langfristigen Leistungsaufbau?
- Erarbeiten Sie eine Spielform zur Verbesserung des Zweikampfverhaltens in der Offensive mit Skizzen und Erläuterungen der Regeln.
- Erarbeiten Sie eine Spielform zur Verbesserung des Zweikampfverhaltens in der Defensive. Erläutern Sie kurz die Merkmale des defensiven Zweikampfverhaltens.
- Nennen Sie Ursachen für einen ungenauen Torschuss.
- Erklären Sie die technischen Merkmale des Innenseitstoßes.
- Erklären Sie die methodische Reihe beim Erlernen des Dribblings.
- Wie würden Sie das Training des Torschusses mit F- und E-Junioren organisieren. Erarbeiten Sie eine Trainingsform.
- Welche allgemeinen Teilgebiete kann man im Fußball durch Training verbessern und beschreiben Sie kurz ein Teilgebiet.
- Erklären Sie den Aufbau einer Trainingseinheit und die Bedeutung der Erwärmung.
Die Anmeldung ist in der Regel bis einen Monat vor der Eignungsprüfung nur über den Online-Veranstaltungskalender vorzunehmen. Achtung: Eignungsprüfungen sind häufig schon vor dem Anmeldeschluss ausgebucht. Zudem muss ein problemloser Einzug der Teilnehmergebühr (30 €) von der fehlerfrei angegebenen Bankverbindung bis ca. 14 Tage nach Anmeldeschluss möglich sein. Ca. drei Wochen vor der Eignungsprüfung erhalten Sie eine offizielle Einladung mit weiteren Hinweisen.
Der Weg zur B-Lizenz
Hinweise und Regelungen
- Nachweis der fachlichen Eignung (bestandene Eignungsprüfung !!!) - Eine Anmeldung zu einer Eignungsprüfung ist kein Nachweis einer fachlichen Eignung!!!
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verein eines DFB-Landesverbandes (Stempel und rechtsgültige Unterschrift des Vereins erforderlich). Sind Sie nicht Mitglied eines solchen Vereins, wird nur ein privater Versicherungsschutz wirksam.
- Tabellarischer Lebenslauf, inklusive Darstellung des sportlichen Werdeganges als Spieler bzw. Trainer
- Erweitertes Führungszeugnis(im Original, nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliche Bestätigung der sportlichen Tauglichkeit (im Original, nicht älter als 3 Monate).
Der Arzt (es kann der Hausarzt sein) bestätigt darin, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind, an solch einem Lehrgang teilzunehmen und gegebenenfalls auch keine Bedenken bestehen, zukünftig als Trainer zu arbeiten. - Nachweis eines neunstündigen Erste-Hilfe-Kurses (Ausbildung!! nicht Fort- oder Weiterbildung), der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf.
- Erklärung, dass man sich den Satzungen und Ordnungen des DFB und des SFV unterwirft und diese anerkennt (formlos, mit Datum und Unterschrift)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Regelkundelehrgang entfällt, da dieser Bestandteil des B-Lizenz-Lehrganges ist (Zusatzkosten ca. 30 Euro während des Lehrganges zahlen). Wer dennoch im Besitz des Nachweises eines Regelkundelehrganges ist, bzw. als aktiver Schiedsrichter tätig ist oder war, reicht die entsprechenden Dokumente ein
- Die Unterlagen müssen bis spätestens einen 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingescannt an heinze@sfv-online.de geschickt werden. Das erweiterte Führungszeugnis muss im Original zu Lehrgangsbeginn mitgebracht werden.
Insgesamt sind zum Erlangen der B-Lizenz 140 Lerneinheiten (80 LE Grundwissen + 40 LE Profil Jugend- oder 40 LE Profil Erwachsene + 20 LE Prüfung) zu absolvieren.
Der Lehrgang findet in der Regel kompakt innerhalb von mehr als zwei Ausbildungswochen (Teil 1: Freitag bis Freitag, Teil 2: Montag bis Freitag, in der Regel tgl. von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr mit sich anschließenden Gruppenarbeiten) statt. Dabei sind alle Inhalte (Theorie und Praxis) vollständig (Präsenzphasen) zu absolvieren.
Inhalte der B-Lizenz-Ausbildung sind u.a.:
- Lehrgangsorganisation
- Verwaltung DFB-Lizenz-System
- Aufbau einer Trainingseinheit
- Aufgaben vor, während und nach dem Training
- Inhalte und Gliederung der Technik, methodische Hilfen
- Elemente der Fußballtechnik in Abhängigkeit von Koordination und Kondition
- Der Korrekturvorgang
- Methodische Reihen
- Langfristiger Leistungsaufbau
- Systematik der Taktik, Methodik des Taktiktrainings
- Taktiktraining: Zusammenspiel und Freilaufen
- Inhalte, Methoden und Training der konditionellen Fähigkeiten
- Schnelligkeitstraining
- Videolehrproben - Gruppenarbeit
- Umgang mit modernen Medien
- Mustereinheiten zum technisch-spielerischen Vielseitigkeitstraining, zum Grundlagentraining und zum Spezialisierungstraining
- Individualtaktische Mittel
- Tendenzen im modernen Fußball
- Kleine Spiele
- Überprüfung der Spielfähigkeit
Die Teilnehmer absolvieren sowohl in Theorie als auch in Praxis alle Lerneinheiten. Dies gilt als Voraussetzung, um für die Prüfung zugelassen zu werden.
Die abschließende Prüfung wird in Theorie und Praxis an zwei Tagen, in der Regel Mittwoch und Donnerstag, abgenommen.
- Lehrprobe (Mittwoch, 17:00 - 21:30 Uhr)
ca. 15 Minuten pro Person – alle Prüfungsteilnehmer können zur Demonstrationsgruppe gehören
- Schriftliche Prüfung (Donnerstag, 09:00 - 11:30 Uhr)
Klausur zu den Themen Technik, Taktik, Kondition
- Überprüfung der Spielfähigkeit (Donnerstag, 13:30 - 14:30 Uhr)
- Mündliche Prüfung (Donnerstag, 15:00 - 18:00 Uhr)
ca. 15 Minuten pro Person - freier Vortrag und Befragung zu fußballspezifischen Teilbereichen
Nach erfolgreicher Prüfung wird ihnen innerhalb von vier Wochen der Ausweis B-Lizenz, ihr Lizenzvertrag sowie der Schiedsgerichtsvertrag aus- und zugestellt. Wir bitten innerhalb dieser Zeit auf Rückfragen zu verzichten.
Erreicht ein Teilnehmer im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mindestens 10 von 15 möglichen Punkten, kann er sich nach einem Jahr Tätigkeit mit der B-Lizenz und weiteren erbrachten Leistungen beim DFB für eine Ausbildung zur DFB-Elite-Jugend-Lizenz bewerben.
Die Teilnahmegebühr (Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungskosten, Lehrmaterialien) am Lehrgang B-Lizenz (Teil 1, Teil 2, Prüfung) beläuft sich auf 500€+ 30€ für den Regelkundelehrgang.
Ein problemloser Einzug der Teilnahmegebühr von der von ihnen angegebenen Bankverbindung ca. bis 14 Tage nach Anmeldeschluss muss gewährleistet sein.
Die Anmeldung erfolgt nur elektronisch über den Online-Veranstaltungskalender.
Die Bestätigung der Anmeldung ist gemeinsam mit allen Zugangsvoraussetzungenin der Regel (Das genaue Datum erfahren Sie über den Veranstaltungskalender) bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn zu senden an:
Sächsischer Fußball-Verband
Tom Heinze
PF 251461
04351 Leipzig
Beachten Sie, dass bestimmte Zugangsvoraussetzungen im Original vorliegen müssen, so dass ein Vorabsenden per E-Mail unnötig ist. Die Originale erhalten Sie während des Lehrganges zurück. Unvollständig eingereichte Unterlagen gehen unbearbeitet an den Absender zurück!
Ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird ihnen die Teilnahme bestätigt und eine Einladung zum Lehrgang inkl. Ablaufplan zugesendet.
Gültigkeit
Die DFB-Trainer-Lizenzen haben vom Tag der erstmaligen Ausstellung eine Gültigkeit von drei Jahren bis zum 31.12. des Kalenderjahres. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz. Für eine Verlängerung um weitere drei Jahre hat der Lizenzinhaber, unabhängig vom Alter, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Umfang von mindestens 20 Lerneinheiten innerhalb anerkannter Fortbildungsmaßnahmen des SFV nachzuweisen. Eine Gutschrift von Mehrstunden in den nächsten Gültigkeitszeitraum erfolgt nicht. Weitere Hinweise sind der Ausbildungsordnung des SFV §7 (2) zu entnehmen.