Transferperiode II

Vereinswechsel im Fußball können grundsätzlich nur in der jeweiligen Transferperiode vorgenommen werden. Die Anträge dazu sind vom aufnehmenden Vereine per Antragstellung Online im DFBnet bzw. schriftlich per Post zu stellen. Die Bearbeitung dieser Passanträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen Unterlagen. Per Fax oder E-Mail eingereichte Passanträge werden nicht bearbeitet!

Für mündliche Anfragen ist die Passstelle während der Sprechzeiten erreichbar. Nachfragen per Mail können nicht bearbeitet werden.

Bitte nutzen Sie verstärkt Pass Online für folgende Anfragen:

  • Ist der Spieler bei einem Verein in Sachsen noch spielberechtigt?
  • Sind meine Passanträge bereits bearbeitet (siehe Spielerliste)?
  • Wie errechnen sich die Wartefristen für Freundschafts- und Pflichtspiele? Wartefristenrechner

Zur Fristwahrung am 31.01.2024 ist es möglich, die kompletten Wechselunterlagen vorab per Fax oder Mail einzureichen, die Originalunterlagen müssen dann umgehend per Post eingeschickt werden. Des Weiteren ist es auch zur Fristwahrung möglich, die kompletten Unterlagen bis zum 31.01.2024, 24.00 Uhr im Briefkasten des SFV einzuwerfen. Online-Anträge müssen bis 31.01.2024, 24:00 Uhr gestellt worden sein.

Regelungen zum Vereinswechsel für Amateurspieler

Regelungen zum Vereinswechsel für Vertragsspieler